Helfervertretung des OV Aschaffenburg

Die Helfervertretung des THW-Ortsverbandes Aschaffenburg (Helfersprecher)

Interessenvertretung der Helfer des Technischen Hilfswerks Aschaffenburg

Die Helfervertretung besteht aus Helfersprecher und Stellvertetendem Helfersprecher und entspricht ungefähr einem Personalrat im Öffentlichen Dienst bzw. einem Betriebsrat im Unternehmen.

Der Helfersprecher vertritt die Interessen der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gegenüber dem – übrigens ebenfalls ehrenamtlichen – Ortsbeauftragten als Behördenleitung. Darüber hinaus vertritt er die Interessen der ehrenamtlichen Angehörigen des Ortsverbands auch gegenüber den hauptamtlichen Dienststellen des Technischen Hilfswerks.

Die von den Helfersprechern und Ortsbeauftragten eines jeden Bundeslandes gewählten Landessprecher vertreten dementsprechend die Interessen der Ehrenamtlichen auf Landesebene gegenüber dem THW-Landesbeauftragten, der Bundessprecher als "höchster" ehrenamtlicher Funktionsträger gegenüber der THW-Leitung.

Der Helfersprecher vertritt und unterstützt die Helfer bei Problemen und tritt als Vermittler auf.

Der Helfersprecher berät den Ortsbeauftragten und ist bei personellen Entscheidungen mit anzuhören.

Er ist Mitglied des Ortsausschusses.

Wer kann an der Wahl zum Helfersprecher teilnehmen ?
Aktive Helfer und Reservehelfer des Ortsverbandes.(§29 (1) THW-Helferrichtlinie)

Wer kann zum Helfersprecher gewählt werden ?
Wählbar ist jeder aktive Helfer und Reservehelfer, der dem THW seit mindestens zwei Jahren angehört. Ortsbeauftragte und stellvertretende Ortsbeauftragte sind nicht wählbar (§ 29 (1) Helferrichtlinie).

Wann wird gewählt ? Die Wahl der Sprecher findet - beginnend mit dem Jahr 2002 - alle fünf Jahre statt und soll für die Helfersprecher im letzten Quartal des Vorjahres erfolgen (§30 (2) THW-Helferrichtlinie)

Helfersprecher